19.02.2010

Wunschlaternen


wunschlaternenverordnung.pdf

wunschlaterne.jpg

Am 10. Dezember 2009 ist die "Wunschlaternenverordnung" in Kraft getreten

Wunschlaternen sind Miniatur-Heißluftballone, die mit einem Brenner (offene Flamme) zur Erzeugung von Heißluft betrieben werden. Sie werden unter Anderem auch als Skylaternen, Himmelslaternen oder Glücksballone bezeichnet.


Das In-Verkehr-Bringen von Miniatur-Heißluftballonen ist verboten.


Eine Wunschlaterne stellt ein offenes Feuer dar, das jeder Aufsicht und Einflussmöglichkeit entzogen ist, sobald es in die Luft aufgestiegen ist. Es ist kaum vorherseh- und beeinflussbar, in welche Richtung die Laterne fortgetragen wird und auf welche Hindernisse sie dabei eventuell trifft. Bleibt sie an einem Hindernis (Baum, Dachvorsprung o. ä.) hängen, kann die Flamme des Brennkörpers zunächst die Papierhülle und dann das Hindernis entzünden. Fällt die Laterne vorzeitig zu Boden, kann der Brennkörper dort mit nicht vorhersehbaren Folgen abbrennen. Wenn der Brennkörper regulär abgebrannt ist und die Laterne zu Boden sinkt, ist zwar oft keine Flamme mehr vorhanden, der Brennkörper kann aber noch einige Zeit nachglühen und beispielsweise trockenes Gras entzünden.

Anbei als PDF die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 9. Dezember 2009

 
 
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